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Berufungsprozess

Berufungsprozess

Schüler führen Berufungsverfahren durch

Eine Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden und innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ab dem Datum der Mitteilung der Entscheidung des administrativen Anhörungsbeauftragten oder des CRB bei Konfliktlösung und Rechenschaftspflicht eingehen. Eine Verlängerung dieser Frist kann nach dem alleinigen Ermessen von Conflict Resolution and Accountability gewährt werden. Konfliktlösung und Rechenschaftspflicht leiten die Beschwerde dann an den Berufungsbeauftragten weiter.

Eine Entscheidung über eine Beschwerde kann erst nach Ablauf der Einreichungsfrist getroffen werden. Berufungsentscheidungen sollten spätestens fünf (5) Arbeitstage nach Ablauf der Einreichungsfrist ergehen und der Konfliktlösung und Rechenschaftspflicht schriftlich mitgeteilt werden. Konfliktlösung und Rechenschaftspflicht benachrichtigen alle Beklagten und die entsprechenden anderen Parteien über die Ergebnisse der Berufung.

  1. Berufungsbeauftragter. Der Berufungsbeauftragte ist der stellvertretende Vizepräsident für akademische Angelegenheiten bei Verstößen gegen akademisches Fehlverhalten und der stellvertretende Vizepräsident für studentische Angelegenheiten bei allen anderen Verstößen gegen das Verhalten oder die von ihm Beauftragten.
  2. Appell-Kriterien. Berufungen werden nur unter den folgenden Umständen berücksichtigt:

* Das Vorhandensein von Verfahrensfehlern, die so erheblich waren, dass dem Beklagten ein faires Verfahren verweigert wurde;

* Eine Tatsachenfeststellung des administrativen Anhörungsbeauftragten oder des CRB, die eindeutig nicht durch die Beweise gestützt wird;

* Die Verhängung einer Sanktion, die unverhältnismäßig, willkürlich und/oder willkürlich ist.

* Es liegen neue Informationen vor, die zum Zeitpunkt der Anhörung noch nicht verfügbar waren.

  1. Verfügbare Aktionen. Der Berufungsbeauftragte ist darauf beschränkt, für jeden Beklagten eine der folgenden Aktionen durchzuführen:

* Bestätigen Sie die Tatsachenfeststellung(en) und die vom Anhörungsbeauftragten oder CRB verhängten Sanktionen.

* Bestätigen Sie die Tatsachenfeststellung(en), aber ändern Sie die verhängte(n) Sanktion(en).

* Zurückverweisen der Beschwerde zu einer neuen Anhörung vor einem neuen Anhörungsorgan.

 

Unter keinen Umständen darf der Berufungsbeauftragte die Funktion des administrativen Anhörungsbeauftragten oder des CRB ersetzen; das Berufungsverfahren dient ausschließlich dazu, die in Disziplinarverfahren angewandten Verfahren zu überprüfen, und nicht dazu, eine Beschwerde in ihrer Gesamtheit erneut zu hören.

Die Entscheidung des Berufungsbeamten ist endgültig.


Durchführung des Beschwerdeformulars

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    Die Dateigröße ist auf 10 MB begrenzt.
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