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HEERF-Berichterstattung

HEERF (Higher Education Emergency Relief Fund) Berichterstattung


CARES ACT Berichtsanforderungen

Zertifizierung und Vertragsantrag

LIFE Die Universität unterzeichnete die Bescheinigung und Vereinbarung über die Beantragung von Soforthilfemitteln für die Hochschulbildung (HEERF) und sandte sie an das Bildungsministerium zurück 28. Aprilth, 2020. Unsere Institution versichert, dass nicht weniger als 50 Prozent der Gelder, die nach Abschnitt 18004(a)(1) des CARES-Gesetzes erhalten wurden, für finanzielle Nothilfestipendien für unsere Studenten verwendet wurden.

Gesamtbetrag der eingegangenen Gelder

LIFE Die Universität erhält aus dem CARES-Gesetz eine Gesamtzuweisung von 1.677.181 US-Dollar. Gemäß LIFE's Certification and Agreement for emergency financial aid grants, unterzeichnet am 28. April 2020erhielt die Institution 838.590 Dollar für finanzielle Nothilfestipendien für Studenten. Diese Mittel wurden von unserer Institution am 14. Mai 2020.

Gemäß der am 9. Juli 2020 unterzeichneten LIFE's Certification and Agreement for Emergency Financial Aid Grants erhielt die Institution 838.591 USD als institutionellen Anteil an der Finanzierung von Notfallzuschüssen. Diese Finanzierung wurde von unserer Institution am 13. Juli 2020 genehmigt und stand ihr am 13. Juli 2020 zur Verfügung.

LIFE Die Universität erhielt eine Gesamtzuweisung von 2.440.082 $ aus dem Coronavirus Response and Relief Supplemental Appropriations Act (CRRSAA/HEERF II). Gemäß der fortlaufenden Zertifizierung und Vereinbarung von LIFEfür finanzielle Soforthilfezuschüsse erhielt die Universität 838.591 $ für finanzielle Soforthilfezuschüsse an Studenten. Diese Mittel wurden am 17. Januar 2021 genehmigt und können von unserer Einrichtung abgerufen werden.

LIFE Die Universität erhielt eine Gesamtzuweisung von 4.305.738 $ aus dem American Rescue Plan Act (ARP/HEERF III). Gemäß der fortlaufenden Zertifizierung und Vereinbarung von LIFEfür finanzielle Soforthilfezuschüsse erhielt die Einrichtung 2.160.347 $ für finanzielle Soforthilfezuschüsse an Studenten. Diese Mittel wurden am 15. Mai 2021 bewilligt und können von unserer Einrichtung abgerufen werden.

An Studenten verteilter Gesamtbetrag

Stand 9. Juni 2020, Der Gesamtbetrag der finanziellen Nothilfestipendien, die gemäß Abschnitt 18004(a)(1) des CARES-Gesetzes an unsere Studenten verteilt wurden, belief sich auf 838.590 USD.

Stand 13. August 2020Der Gesamtbetrag der finanziellen Nothilfestipendien, die gemäß Abschnitt 18004(a)(1) des CARES-Gesetzes an unsere Studenten verteilt wurden, belief sich auf 1.255.340 USD.

Bis zum 30. März 2021 belief sich der Gesamtbetrag der finanziellen Soforthilfe, die gemäß Abschnitt 18004(a)(1) des CRRSAA/HEERFII an unsere Studenten verteilt wurde, auf 883.350 $.

Zum 30. April 2021 belief sich der Gesamtbetrag der finanziellen Soforthilfe, die gemäß Abschnitt 18004(a)(1) des CRRSAA/HEERFII an unsere Studenten verteilt wurde, auf 783.750 $.

Zum 30. November 2021 belief sich der Gesamtbetrag der finanziellen Soforthilfe, die gemäß Abschnitt 18004(a)(1) des ARP/HEERFIII an unsere Studenten verteilt wurde, auf 2.196.200 $.

Geschätzte Gesamtzahl der teilnahmeberechtigten Studenten

Insgesamt gab es 1.996 StudierendeLIFE , die zur Teilnahme an Programmen gemäß Abschnitt 484 in Titel IV des Hochschulgesetzes von 1965 berechtigt waren und somit Anspruch auf finanzielle Soforthilfe gemäß Abschnitt 18004(a)(1) des CARES-Gesetzes hatten. Die Bestimmung der Anspruchsberechtigung für Zuschüsse erfolgte auf der Grundlage der vom Bildungsminister am 30. April 2020 erhaltenen Anleitung und Direktiven.

Am 13. August 2020 gab es insgesamt 1.665 Studierende, LIFE die zur Teilnahme an Programmen gemäß Abschnitt 484 in Titel IV des Hochschulgesetzes von 1965 berechtigt waren und somit Anspruch auf finanzielle Soforthilfe gemäß Abschnitt 18004(a)(1) des CARES-Gesetzes hatten.

Am 30. März 2021 gab es auf LIFE insgesamt 2.182 Studierende, die für die Teilnahme an Programmen gemäß Abschnitt 484 des Titels IV des Hochschulgesetzes von 1965 berechtigt waren und somit Anspruch auf finanzielle Soforthilfe gemäß Abschnitt 18004(a)(1) des CRRSAA/HEERFII hatten.

Am 30. April 2021 gab es auf LIFE insgesamt 2.019 Studierende, die für die Teilnahme an Programmen gemäß Abschnitt 484 des Titels IV des Hochschulgesetzes von 1965 berechtigt waren und somit Anspruch auf finanzielle Soforthilfezuschüsse gemäß Abschnitt 18004(a)(1) des CRRSAA/HEERFII hatten.

Am 30. November 2021 gab es auf LIFE insgesamt 1.635 Studierende, die zur Teilnahme berechtigt waren und somit Anspruch auf finanzielle Soforthilfe gemäß Abschnitt 18004(a)(1) des ARP/HEERFIII hatten.

Gesamtzahl der Studenten, die einen Zuschuss erhalten haben

Die Gesamtzahl der Studierenden, die eine finanzielle Nothilfe erhalten haben, zum 9. Juni 2020beträgt 1.996.

Die Gesamtzahl der Studenten, die die zweite Auszahlung eines finanziellen Nothilfestipendiums erhalten haben 13. August 2020 betrug 1.665.

Die Gesamtzahl der Studierenden, die bis zum 30. März 2021 die dritte Auszahlung eines Soforthilfezuschusses erhielten, betrug 2.182.

Die Gesamtzahl der Studierenden, die bis zum 30. April 2021 die vierte Auszahlung einer finanziellen Soforthilfe erhielten, betrug 2.019.

Die Gesamtzahl der Studierenden, die bis zum 30. November 2021 die fünfte Auszahlung einer finanziellen Soforthilfe erhielten, betrug 1.635.

Methode der Bestimmung

LIFE Die Universität verteilte finanzielle Nothilfestipendien an anspruchsberechtigte Studierende des Titels IV, die eine gültige FAFSA 2019/2020 einreichten und aktiv registriert waren 22. April 2020. Die Zuschüsse wurden auf der Grundlage des primären Faktors des finanziellen Bedarfs gewährt, der durch die FAFSA 2019/2020 festgelegt wurde. Die gewährten Beträge reichten von 200 bis 500 USD, basierend auf drei Bedarfsstufen unter Verwendung des EFC. Alle Zuschüsse wurden per Direkteinzahlung auf das Bankkonto eines Studenten oder per Papierscheck überwiesen, wenn keine Bankdaten verfügbar waren.

LIFE Die Universität verteilte zweite Auszahlungen von finanziellen Soforthilfe-Stipendien an berechtigte Studierende nach Titel IV, die eine gültige FAFSA 2020/2021 einreichten und am 5. August 2020 aktiv registriert waren. Der diesen Studenten gewährte Betrag belief sich auf $250. Alle Zuschüsse wurden per Direkteinzahlung auf das Bankkonto des Studenten oder per Papierscheck überwiesen, wenn Bankinformationen nicht verfügbar waren, oder wurden zur Reduzierung von Kontokorrentguthaben verwendet.

LIFE Die Universität hat die dritte und vierte Auszahlung der finanziellen Soforthilfe an Studierende vorgenommen, die einen gültigen FAFSA für 2020/2021 eingereicht haben und am 9. März 2021 aktiv eingeschrieben waren. Die gewährten Beträge reichten von 250 bis 600 $, basierend auf drei Stufen der Bedürftigkeit unter Verwendung des EFC. Alle Zuschüsse wurden per Direkteinzahlung auf das Bankkonto des Studenten oder per Papierscheck überwiesen, wenn die Bankdaten nicht verfügbar waren.

LIFE Die Universität hat die fünfte Auszahlung von finanziellen Soforthilfen an aktiv immatrikulierte, für das Herbstquartal 2021 in Frage kommende Studierende vorgenommen, die einen gültigen FAFSA 2020/2021 eingereicht haben und im Frühjahrsquartal 2021 immatrikuliert waren. Die gewährten Beträge reichten von 800 bis 1.600 $, basierend auf drei Stufen der Bedürftigkeit unter Verwendung des EFC. Alle Zuschüsse wurden per Direkteinzahlung auf das Bankkonto des Studenten oder per Papierscheck überwiesen, wenn keine Bankdaten verfügbar waren.

Leitfaden für finanzielle Nothilfezuschüsse

Die Studenten wurden in mehreren E-Mails vom 3. Mai 2020 bis zum 15. Mai 2020 über LIFEihre Pläne zur Verteilung der finanziellen Nothilfe-Stipendien informiert. Die Studenten waren nicht verpflichtet, sich um diese Zuschüsse zu bewerben, da alle berechtigten Titel IV-Studenten in die Methode zur Bestimmung der Zuschussempfänger einbezogen wurden.

Die Studierenden wurden am 10. März 2021 und am 27. April 21 per E-Mail über die Pläne von LIFEinformiert, die CRRSAA/HEERFII-Notfallzuschüsse zu verteilen. Die Studierenden waren nicht verpflichtet, diese Zuschüsse zu beantragen, da alle förderfähigen Studierenden des Titels IV in die Methode zur Ermittlung der Zuschussempfänger einbezogen wurden.

Die Studierenden wurden am 19. November 2021 per E-Mail von LIFEüber die geplante Verteilung der ARP/HEERFIII-Notfallfinanzhilfen informiert. Die Studierenden waren nicht verpflichtet, diese Zuschüsse zu beantragen, da alle förderfähigen Studierenden des Titels IV in die Methode zur Ermittlung der Zuschussempfänger einbezogen wurden.

Ab dem 30. November 2021 gibt es keine zusätzlichen finanziellen Soforthilfen für Studierende mehr.

Die Studenten wurden per E-Mail über LIFEihre Pläne zur Verteilung des institutionellen Anteils der finanziellen Nothilfezuschüsse ab dem 2. Juni 2020 bis zum 4. August 2020 informiert. Die Studenten waren nicht verpflichtet, sich um diese Stipendien zu bewerben, da alle berechtigten Titel IV-Studenten in die Methode zur Bestimmung der Stipendiaten einbezogen wurden.

Vierteljährliche Berichterstattung über Haushalt und Ausgaben