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Abschleppen

Abschleppen

Fahrzeuge können jederzeit abgeschleppt werden, wenn der Beauftragte für die Sicherheit auf dem Campus dies für erforderlich hält, um die Sicherheit des effizienten Verkehrsflusses von Personen oder Eigentum der Universität Life zu gewährleisten. Fahrzeuge können auch abgeschleppt werden, nachdem sie 6 Mal gegen die Parkraumbewirtschaftung.

Sobald der Zerstörerdienst aufgerufen wird, ist der Eigentümer/Fahrer des Fahrzeugs für alle mit dem Abschleppen verbundenen Kosten verantwortlich. Weder die LifeUniversität noch das Campus Safety Department sind für Sachschäden oder den Verlust von Eigentum durch Abschleppen verantwortlich. Ein Vorfallsbericht wird auf allen Fahrzeugzugmaschinen erstellt, um den Schlepplift, den Zustand und den Standort des Fahrzeugs zu dokumentieren.

Das Abschleppen von Fahrzeugen kann aus einem der folgenden Gründe erfolgen:

  • Parken und Aufkleberverletzungen
  • Sechs oder mehr Tickets haben
  • Auf einem reservierten Parkplatz geparkt
  • Blockieren von Straßen, Laderampen, Müllcontainern oder Einfahrten
  • Parken auf Klinik-Patientenplätzen, Besucherplätzen oder Behindertenplätzen
  • Parken auf Rasen oder Blumenbeeten
  • Verlassene Fahrzeuge
  • Wenn festgestellt wird, dass ein Fahrzeug oder eine Eigenschaft ein Sicherheitsrisiko darstellt und die sofortige Entfernung des Fahrzeugs aus Gründen der Campussicherheit erforderlich ist.

Achten Sie darauf, dass Sie die Parkregeln für Regeln in Bezug auf eingeschränktes Parken und Übernachten auf dem Campus lesen.

Stellen Sie sicher, dass Sie die Seite Verstöße auf der Seite Verstöße nach dem Prozess Verstöße/Sramifikationen/Rechtsmittel durchgehen.